Das Pflegegeld und den Zuschuss vom Sozialministerium erhält der Antragsteller pro Kalendermonat. Im Rahmen der Mitgliedschaft ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, ein monatlicher Verwaltungsaufwand und die einmalige Aufnahmegebühr zu leisten.
Die genauen Betreuungs-Kosten werden beim ersten, kostenlosen telefonischen Erstgespräch auf den individuellen Pflegebedarf abgestimmt.
Bei Antragstellung wird vom Sozialministerium das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Wir übernehmen den gesamten administrativen Aufwand und sämtliche Behördenwege für Sie.
Preise gültig bis auf Widerruf.
Für Anfragen zur 24-Stunden-Pflege stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Esther Zaussinger
Tel. +43 664 7510 0689
Pflegestufe 1:
Wenn ein Mensch im Monat mehr als 65 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 200,80 Euro pro Monat.
Pflegestufe 2:
Wenn ein Mensch im Monat mehr als 95 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 370,30 Euro pro Monat.
Pflegestufe 3:
Wenn ein Mensch im Monat mehr als 120 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 577 Euro pro Monat.
Pflegestufe 4:
Wenn ein Mensch im Monat mehr als 160 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 865,10 Euro pro Monat.
Pflegestufe 5:
Das Pflegegeld für Pflegestufe 5 beträgt 1.175,20 Euro pro Monat.
Pflegestufe 5 bekommt ein Mensch, der mehr als 180 Stunden Pflegebedarf hat und einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand hat. Das heißt, dass rund um die Uhr jemand angerufen werden kann, der schnell kommt, um zu helfen.
Pflegestufe 6:
Das Pflegegeld für die Pflegestufe 6 beträgt 1.641,10 Euro pro Monat. Pflegestufe 6 gibt es bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn regelmäßig Tag und Nacht Betreuung notwendig ist, die man nicht fix zu einer bestimmten Tageszeit machen kann.
Oder wenn immer eine Pflegeperson da sein muss, weil der betreffende Mensch sich selbst oder andere Menschen gefährden könnte.
Pflegestufe 7:
Das Pflegegeld für die Pflegestufe 7 beträgt 2.156,60 Euro pro Monat. Pflegestufe 7 gibt es bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn ein Mensch Arme und Beine nicht verwenden kann oder wenn der Zustand vergleichbar ist.
Stand: 1.1.2025