Pflege-Betreuungskosten und Pflege-Förderung für die 24 Stunden Pflege


Preisbeispiel für 28 Tage für die Pflege/Betreuungskräfte

Pflegestufe 4 - Beispiel

 

Je höher die Pflegestufe, desto niedriger die effektiven Kosten, die von dem/der KlientIn zu tragen sind.

  • BetreuerIn (4 Wochen): 2.100,00 €
  • Sozialversicherung (4 Wochen): 200,00 €
  • Fahrtaufwandspauschale pro BetreuerIn: ab 200,00 € (dieser Betrag hängt von den Herkunftsländern und zurückzulegenden Kilometern ab)
  • Pflegegeld (z.B. Pflegestufe 4) pro Monat (MINUS): – 827,10 €
  • Zuschuss Sozialministerium pro BetreuerIn: 320,00 € zusätzlich zum Pflegegeld pro Monat (MINUS): – 800,00 €
  • Gesamtkosten: 872,90 €

 

* Das oben angeführte Preisbeispiel ist für die Kosten von 28 Tagen für das Pflegepersonal anzusehen. Das Pflegegeld und den Zuschuss vom Sozialministerium erhält der Antragsteller pro Kalendermonat. Der jährliche Mitgliedsbeitrag, Verwaltungsaufwand und die einmalige Aufnahmegebühr sind nicht im Preisbeispiel angeführt.

Die genauen Betreuungs-Kosten werden beim ersten, kostenlosen Erstgespräch auf den individuellen Pflegebedarf abgestimmt. 

Bei Antragstellung wird vom Sozialministerium das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Wir übernehmen den gesamten administrativen Aufwand und sämtliche Behördenwege für Sie.

 

Preise gültig bis auf Widerruf.

 


Für Anfragen zur 24-Stunden-Pflege stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

 

Esther Zaussinger 

 

 

 

 



Pflege-Förderungen ... Pflegestufen

Pflegestufen

Pflegestufe 1:

Wenn ein Mensch im Monat mehr als 65 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 192 Euro pro Monat.

 

Pflegestufe 2:

Wenn ein Mensch im Monat mehr als 95 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 354 Euro pro Monat.

 

Pflegestufe 3:

Wenn ein Mensch im Monat mehr als 120 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 551 Euro pro Monat.

 

Pflegestufe 4:

Wenn ein Mensch im Monat mehr als 160 Stunden Pflegebedarf hat, beträgt das Pflegegeld 827,10 Euro pro Monat.

 

Pflegestufe 5:

Das Pflegegeld für Pflegestufe 5 beträgt 1.123,50 Euro pro Monat.

Pflegestufe 5 bekommt ein Mensch, der mehr als 180 Stunden Pflegebedarf hat und einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand hat. Das heißt, dass rund um die Uhr jemand angerufen werden kann, der schnell kommt, um zu helfen.    

 

Pflegestufe 6:

Das Pflegegeld für die Pflegestufe 6 beträgt 1.568,90 Euro pro Monat. Pflegestufe 6 gibt es bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn regelmäßig Tag und Nacht Betreuung notwendig ist, die man nicht fix zu einer bestimmten Tageszeit machen kann.

 

Oder wenn immer eine Pflegeperson da sein muss, weil der betreffende Mensch sich selbst oder andere Menschen gefährden könnte.

 

Pflegestufe 7:

Das Pflegegeld für die Pflegestufe 7 beträgt 2.061,80 Euro pro Monat. Pflegestufe 7 gibt es bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn ein Mensch Arme und Beine nicht verwenden kann oder wenn der Zustand vergleichbar ist.

Stand: 1.1.2024