24 Stunden Betreuung – Wichtiges im Überblick


Sie können sich auf uns verlassen.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen im Bereich der Pflege und Betreuung an:

  • 24 Stunden Betreuung ZUHAUSE
  • Kurzzeitbetreuung:
    zum Beispiel nach Krankenhausaufenthalten oder wenn Ihre Angehörigen beruhigt in den Urlaub fahren wollen und wissen, dass während dieser Zeit ihre Angehörigen gut betreut werden.
  • Die Auswahl der BetreuerInnen wird mit größter Sorgfalt getroffen. Uns ist es sehr wichtig, dass neben der professionellen Betreuungsleistungen auch die Chemie zwischen dem Betreuungspersonal und den Mitgliedern (zu betreuende Personen) stimmig ist, um einen harmonischen Tagesablauf und angenehme Atmosphäre zu schaffen.
  • „Rund um die Uhr“ Service: Auch außerhalb der Bürozeiten sowie an Samstag, Sonn- und Feiertagen sind wir für SIE erreichbar. Bei Nicht-Erreichbarkeit rufen wir zeitnah zurück (allerdings nur in sehr dringenden Angelegenheiten).

 

Schritt für Schritt zur Pflegekraft

  • Schritt 1: Sie oder Ihre Angehörigen kontaktieren uns, per Telefon, E-Mail oder SMS. Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung.
  •  Schritt 2: Wir vereinbaren mit Ihnen ein unverbindliches ERSTGESPRÄCH, in welchem alle wichtigen Details, den/die KlientIn betreffend, besprochen werden.

    Sowie Sie sich für eine Betreuung entschieden haben, vereinbaren wir ein persönliches Kennenlernen, um den/die Klient/in individuell zu beraten. Dies hilft uns auch zusätzlich, einen persönlichen von dem/der Klient/in zu gewinnen, um das passende künftige Pflegepersonal für Sie noch besser auswählen zu können.

  • Schritt 3: Wir suchen für Sie sorgfältig eine Betreuungskraft, die den Ansprüchen der Pflegeanforderungen und der sozialen Kompetenzen entspricht. Wir kümmern uns um alle administrativen Erfordernisse, betreffend der gesetzlichen Vorschriften.
  • Schritt 4: Innerhalb von wenigen Tagen reist die Betreuungskraft bei Ihnen an.
  • Schritt 5: Weiters erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen einen persönlichen Besuch von uns, um alle Anmeldungs-Formalitäten zu erledigen.


Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung

Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen – bis zu einer gewissen Einkommensgrenze – eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des § 159 GewO erfolgen.

 

Höhe der Förderung & Voraussetzungen – mehr lesen

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Beim unverbindlichen Erstgespräch erfahren Sie mehr.

Ich freue mich auf Ihren Anruf:

Esther Zaussinger